SV Linde Tacherting

Rehasport für Trocken- oder Wassergymnastik

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und ist mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport.

Ziele: Der Rehasport soll Ausdauer und Kraft stärken, Koordination und Flexibilität verbessern, Selbstbewusstsein stärken, Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Eigenverantwortung entwickeln, Teilnehmer motivieren, auch nach dem Rehasport weiter Sport zu treiben, Erfahrungsaustausch unter Betroffenen.

Inhalte: Sport und sportliche Spiele in Abhängigkeit der Vorerkrankungen und Einschränkungen der Teilnehmer. Gezielte bewegungstherapeutische Übungen ob in der Sporthalle oder im Schwimmbad.

 

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